Allgemeine Vertragsbedingungen für Mietverträge der Aqualex Deutschland GmbH
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Geltungsbereich
1.1. Die vorliegenden Allgemeinen Vertragsbedingungen für Mietverträge der Aqualex Deutschland GmbH (im Folgenden: AGB für Mietverträge) gelten für die Mietverträge der Aqualex Deutschland GmbH mit ihren Kunden. Die AGB für Mietverträge gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
1.2. Es gelten für die Mietverträge der Aqualex Deutschland GmbH mit ihren Kunden ausschließlich die AGB für Mietverträge der Aqualex Deutschland GmbH. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die Aqualex Deutschland GmbH ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Kunde im Rahmen der Bestellung auf seine allgemeinen Geschäftsbedingungen verweist und die Aqualex Deutschland GmbH dem nicht ausdrücklich widerspricht.
1.3. Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB für Mietverträge nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
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Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen
2.1. Individuelle, im Einzelfall zwischen den Parteien getroffene Vereinbarungen einschließlich Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen gehen diesen AGB für Mietverträge vor.
2.2. Für den Inhalt der abweichenden Vereinbarung ist vorbehaltlich des Gegenbeweises die schriftliche Bestätigung der Aqualex Deutschland GmbH maßgeblich.
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Angebote, Unterlagen, Vertragsschluss
3.1 Die Angebote der Aqualex Deutschland GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn die Aqualex Deutschland GmbH dem Kunden Kataloge, technische Dokumentationen (z.B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlässt. An den überlassenen Unterlagen behält sich die Aqualex Deutschland GmbH Eigentums- und Urheberrechte vor.
3.2. Die Bestellung durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist die Aqualex Deutschland GmbH berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach seinem Zugang bei der Aqualex Deutschland GmbH anzunehmen.
3.3 Die Annahme kann entweder schriftlich (z.B. durch Auftragsbestätigung) oder durch Überlassung der Geräte an den Kunden erklärt werden.
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Annahmeverzug
Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Leistung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, so ist die Aqualex Deutschland GmbH berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen.
Hierfür berechnet die Aqualex Deutschland GmbH eine pauschale Entschädigung in Höhe von 150 Euro. Hinzu kommen 1/31 des vereinbarten monatlichen Mietzinses pro Kalendertag, beginnend mit dem vereinbarten Liefertermin bzw. – mangels eines Liefertermins – mit Ablauf von 2 Wochen nach der Mitteilung der Lieferbereitschaft der Aqualex Deutschland GmbH. Sofern ein vergeblicher Lieferversuch erfolgt, werden hierfür zusätzlich die An- und Abfahrt sowie etwaige vergeblich aufgewendete Arbeitszeiten (z.B. Wartezeit, vergebliche Montagezeiten) berechnet.
Der Nachweis eines höheren Schadens und die gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) der Aqualex Deutschland GmbH bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass der Aqualex Deutschland GmbH überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.
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Leistungszeit, Leistungsverzögerungen
5.1. Die Einhaltung der Leistungszeit setzt die ordnungsgemäße und rechtzeitige Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden (z.B. Vorbereitung des Aufstellungsortes, Gewährung des Zugangs zum Aufstellungsort) voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
5.2. Sofern die Aqualex Deutschland GmbH verbindliche Leistungsfristen aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird die Aqualex Deutschland GmbH den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Leistungsfrist nicht verfügbar, ist die Aqualex Deutschland GmbH berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden wird die Aqualex Deutschland GmbH unverzüglich erstatten.
5.3. Nichtverfügbarkeit der Leistung liegt beispielsweise vor bei nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung durch die Zulieferer der Aqualex Deutschland GmbH, wenn die Aqualex Deutschland GmbH ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat, bei sonstigen Störungen in der Lieferkette etwa aufgrund höherer Gewalt oder wenn die Aqualex Deutschland GmbH im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet ist.
5.4. Der Eintritt des Leistungsverzuges der Aqualex Deutschland GmbH bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Kunden erforderlich.
5.5. Die Rechte des Kunden nach Maßgabe des Vertrages inklusive dieser AGB für Mietverträge und die gesetzlichen Rechte der Aqualex Deutschland GmbH, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt.
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Miete, Fälligkeit und Verzug
6.1. Der Kunde ist verpflichtet, für die Überlassung der Mietsache die vereinbarte Vergütung zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer zu zahlen („Miete“).
6.2. Die Miete bemisst sich nach Monaten beginnend an dem Tag der Übergabe und soweit vereinbart, Montage der Mietsache bei dem Kunden.
6.3. Die Miete ist jährlich im Voraus zu zahlen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist die Miete nach Zugang einer Rechnung innerhalb von 14 Tagen fällig und zu zahlen.
6.4. Mit Ablauf der vorstehenden Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Die Vergütung ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Zinssatz zu verzinsen. Die Aqualex Deutschland GmbH behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch der Aqualex Deutschland GmbH auf kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 355 HGB) unberührt.
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Betriebskosten
Der Kunde trägt die Kosten für den Betrieb der Mietsache, z.B. Strom, Wasser, Steuern oder sonstige Abgaben selbst.
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Sicherheitsleistung
8.1. Soweit die Parteien keine andere Vereinbarung getroffen haben, ist der Kunde verpflichtet, eine Kaution in Höhe von drei Netto-Monatsmieten zu zahlen.
8.2. Die Aqualex Deutschland GmbH darf sich für Forderungen, die sie gegen den Kunden während oder nach Beendigung der Mietdauer im Zusammenhang mit dem Mietvertrag hat, aus der Kaution befriedigen. Der Kunde ist bei Inanspruchnahme der Kaution verpflichtet, diese unverzüglich wieder auf die vereinbarte Höhe aufzustocken.
8.3. Zur Verzinsung der Kaution ist die Aqualex Deutschland GmbH nicht verpflichtet. Eine etwaige Verzinsung erhöht die Sicherheit und steht nach Beendigung des Mietvertrags dem Kunden zu.
8.4. Die Aqualex Deutschland GmbH ist berechtigt, die Übergabe des Mietobjektes zu verweigern, wenn der Kunde die Kaution nicht gestellt hat. Unbeschadet der verweigerten Übergabe des Mietobjektes ist der Kunde zur Zahlung der Miete ab dem Zeitpunkt verpflichtet, in dem die Übergabe bei rechtzeitiger Stellung der Kaution hätte stattfinden können. Das außerordentliche Kündigungsrecht der Aqualex Deutschland GmbH bleibt unberührt.
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Genehmigungsfiktion
Die Rechnungen und Kostenübersichten der Aqualex Deutschland GmbH gelten als durch den Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb von 2 Wochen nach deren Zugang widerspricht. Die Aqualex Deutschland GmbH ist verpflichtet, in der Rechnung oder Kostenübersicht auf den Beginn der Frist und die Bedeutung des Verhaltens des Kunden hinzuweisen.
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Laufzeit und Verlängerung
10.1. Der Mietvertrag wird für die vereinbarte Dauer geschlossen („Laufzeit“). Soweit die Parteien keine andere Vereinbarung getroffen haben, beträgt die Laufzeit 24 Monate.
10.2. Die Laufzeit beginnt mit der Übergabe und soweit vereinbart, Montage der Mietsache bei dem Kunden.
10.3. Nach Ablauf der Laufzeit verlängert sich der Mietvertrag automatisch um weitere 12 Monate, sofern er nicht von einer der Parteien zuvor mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird.
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Aufstellungsort und Genehmigungen
11.1. Dem Kunde sind die Anforderungen an den Aufstellungsort bekannt. Diese ergeben sich aus Handbüchern zu den jeweiligen Produkten.
11.2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Aufstellung und den Betrieb der Mietsache notwendigen Voraussetzungen hinsichtlich des Aufstellungsortes auf eigene Kosten und in eigener Verantwortung zu treffen (z.B. Vorhandensein von Anschlüssen, Verlegung von Leitungen, Sicherstellung der notwendigen Belüftung und Beheizung, Durchführung von Bohrungen).
11.3. Der Kunde ist weiter verpflichtet, die für die Aufstellung und den Betrieb der Mietsache an dem konkreten Aufstellungsort gegebenenfalls erforderlichen Genehmigungen und Zustimmungen (z.B. des Vermieters der Büroräume) einzuholen.
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Informationspflichten
Der Kunde ist verpflichtet die Aqualex Deutschland GmbH vor dem Vertragsschluss über eine bestehende besondere Gefahrengeneigtheit des Aufstellungsortes für Schäden durch Wasser zu informieren, z.B. Serverräume in darunterliegenden Geschossen.
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Gewährleistung und Reparaturen
13.1. Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.
13.2. Sollte der Kunde Mängel feststellen, so hat der Kunde diese der Aqualex Deutschland GmbH unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
13.3. Der Kunde hat der Aqualex Deutschland GmbH den zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Zugang und Zugriff zum Aufstellungsort und zur Mietsache zu ermöglichen.
13.4. Die Aqualex Deutschland GmbH ist verpflichtet, die angezeigten Mängel innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben. Im Rahmen der Mängelbeseitigung hat die Aqualex Deutschland GmbH ein Wahlrecht zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung.
13.5. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages bleibt unberührt.
Der Kunde ist nicht berechtigt, selbst Reparaturen an der Mietsache als solches durchzuführen oder durch einen Dritten durchführen zu lassen.
Etwas anderes gilt, wenn die Maßnahme des Kunden die Beseitigung eines Mangels darstellt und sich die Aqualex Deutschland GmbH mit der Beseitigung dieses Mangels im Verzug befindet.
Im Falle eines Mangels der Montage/Demontage einschließlich des Anschlusses an/Trennung von Versorgungsleitungen, behält der Kunde ausdrücklich das Recht bei Fehlschlagen der Nacherfüllung den hierauf entfallenden Preis zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten.
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Minderung, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
14.1. Der Kunde kann gegenüber den Forderungen der Aqualex Deutschland GmbH aus diesem Vertrag mit einer Gegenforderung nur aufrechnen oder ein Minderungs- oder Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn die Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Weitere Voraussetzung ist, dass der Kunde im Zeitpunkt der Geltendmachung der Rechte nicht mit Zahlungen aus dem Mietverhältnis im Rückstand ist.
14.2. Das Recht des Kunden, überzahlte Miete einzuklagen, insbesondere der bereicherungsrechtliche Anspruch des Kunden, den aufgrund einer berechtigten Minderung zu viel gezahlten Teil der Miete zurückzufordern, bleibt hiervon unberührt.
14.3. Unberührt bleibt weiter das Recht zur Minderung in den Fällen der Ziff. 13.4 letzter Absatz.
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Schäden an der Mietsache, Schadenspauschale, unberechtigte Mängelrüge
15.1. Soweit Schäden der Mietsache durch den Kunden zu vertreten sind, trägt der Kunde die Kosten für deren Beseitigung.
15.2. Es werden die An- und Abfahrt sowie die aufgewendeten Arbeitszeiten berechnet. Hinzu kommen die Kosten für Ersatzteile und Material.
15.3. Die Ziff. 15.2. gilt entsprechend für solche Service-Einsätze, in denen tatsächlich kein Mangel vorliegt und der Kunde dies erkannt hat oder bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können.
Der Nachweis eines höheren Schadens und die gesetzlichen Ansprüche der Aqualex Deutschland GmbH bleiben unberührt; die Pauschale ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass der Aqualex Deutschland GmbH überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist.
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Haftung
Die Schadensersatzhaftung der Aqualex Deutschland GmbH ist nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen beschränkt:
16.1. Die Aqualex Deutschland GmbH haftet unbeschränkt
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bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
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für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
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sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes
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im Umfang einer gegebenenfalls von der Aqualex Deutschland GmbH übernommenen Garantie
16.2. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Aqualex Deutschland GmbH, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung der Aqualex Deutschland GmbH jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
16.3. Eine weitergehende Haftung der Aqualex Deutschland GmbH besteht nicht. Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel der Mietsache aus § 536a BGB wird ausgeschlossen, sofern kein Fall der vorstehenden Ziffern 16.1 und/oder 16.2 vorliegt.
16.4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden die Aqualex Deutschland GmbH nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat.
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Weitere Pflichten des Kunden, Zweck des Mietverhältnisses
17.1. Der Kunde ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der Aqualex Deutschland GmbH berechtigt, die Mietsache nach der Aufstellung auf sonstige Weise zu verändern oder eine Ortsveränderung durchzuführen.
17.2. Die Mietsache wird dem Kunden zur eigenen Nutzung überlassen. Der Kunde ist weiter nicht berechtigt, ohne Zustimmung der Aqualex Deutschland GmbH die Mietsache an einen Dritten zu überlassen, zu übereignen oder zu vermieten.
Hiervon ausgenommen sind solche Maßnahmen, die im Rahmen der Bedienung oder der vom Kunden durchzuführenden Reinigung und Wartung (z.B. Wechsel der CO-2-Kartusche, Ausleeren des Auffangbehälters) bestimmungsgemäß erfolgen sowie wenn der Kunde nach Maßgabe der Ziff. 13.4 berechtigt ist, Reparaturen selbst auszuführen.
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Kündigung
18.1. Die Kündigung des Mietvertrages bedarf der Schriftform.
18.2. Wird das Vertragsverhältnis aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, vorzeitig beendet, ist der Kunde zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet.
18.3. Die Regelung des § 545 BGB bleibt unberührt.
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Einsatz von Dritten
Die Aqualex Deutschland GmbH ist berechtigt, ihre Leistungspflichten ganz oder teilweise durch Dritte durchführen zu lassen.
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Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein, lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien sind in diesem Fall verpflichtet, entstandene Lücken entsprechend dem Geist und den offen gelegten Absichten der Parteien zu füllen und eine unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der unwirksamen Bestimmung ihrem wirtschaftlichen Sinn und ihrem Zweck nach so nahe wie möglich kommt.
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Rechtswahl und Gerichtsstand
21.1. Für die Vertragsbedingungen der Aqualex Deutschland GmbH und die Vertragsbeziehung zwischen der Aqualex Deutschland GmbH und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts.
21.2. Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz der Aqualex Deutschland GmbH in Essen. Entsprechendes gilt, wenn der Kunde Unternehmer i.S.v. § 14 BGB ist.
Die Aqualex Deutschland GmbH ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung gem. diesen AGB für Mietverträge bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.